Mindestausrüstung für Sportboote
Bodenseenotausrüstung
Hier finden Sie die Notausrüstung/Mindestausrüstung wie sie laut Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) zum Betrieb von Wasserfahrzeugen auf dem Bodensee vorgeschrieben ist. Folgende Liste dient nur als Hilfestellung, es besteht kein Anspruch Vollständigkeit.
Mindestausrüstung der Fahrzeuge
✔ Notpaddel oder Ruder, bei Booten über 2,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einem Freibord von mehr als 1 Meter kann darauf verzichtet werden.
✔ Bootshaken
✔ Kompass, kann bei kleinen Booten auch ein Taschenkompass sein (kein Smartphone).
✔ Mundsignalhorn (kein Presslufthorn).
✔ Aufkleber der Bodensee-Schallzeichen.
✔ Eine ohnmachtsichere Rettungsweste mit einem Auftrieb von mindestens 100N (Feststoffweste oder Automatikweste mit Kragen, keine halbautomatische Weste).
✔ Einen Rettungsring oder -kragen, welcher mit einer mindestens 10 Meter langen schwimmfähigen Wurfleine versehen sein muss. Bei Vergnügungsfahrzeugen von weniger als 30KW (40 PS) Maschinenleistung und bei Segelbooten ohne festen Ballast ist dies jedoch nicht zwingend notwendig, jedoch empfehlenswert. Die Wurfleine aus Sicherheitsgründen nicht am Boot befestigen.
✔ Eine Mindestausrüstung an Werkzeug, die der Bootsgröße angepasst sein soll.
✔ Ein Verbandskasten, der Bootsgröße und Crewstärke angepasst sein soll.
✔ Einen Anker, das Gewicht muss der Bootsgröße angepasst sein.
Bootsgewicht |
Anker |
bis 700 kg |
5 kg |
bis 1.000 kg |
6 kg |
bis 1.300 kg |
9 kg |
bis 2.000 kg |
12 kg |
bis 3.500 kg |
15 kg |
über 3.500 kg |
16 - 20 kg |