Batteriegesetzhinweise
Hinweise zur umweltgerechten Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Im Lieferumfang der von uns gelieferten Geräte sind oftmals Batterien oder Akkus enthalten. Da diese giftige Schwermetalle enthalten, dürfen sie nicht über den normalen Haus- bzw. Restmüll entsorgt werden. Altbatterien und Akkus müssen an einer kommunalen Sammelstelle bzw. bei einem Recyclinghof abgegeben werden.
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
✔ Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
✔ Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
✔ Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise
Abgabe/Rückgabeort ist unser Versandlager / Ladengeschäft:
Bootsshop.de
Am Föhrenried 13
88255 Baindt (Ravensburg)
Germany
Sie können bei uns erworbene Altbatterien, Akkus, die wir als Neubatterien oder Neuakkus im Sortiment führen oder geführt haben, daher jederzeit persönlich während unserer Öffnungszeiten selbstverständlich kostenfrei abgeben.
Alternativ können Sie die Alt-Batterien per Versanddienstleister an uns zurück senden. Bitte achten Sie darauf, Batterien und Akkus teilweise bei Versendung, als Gefahrengut zu kennzeichnen und entsprechende Behältnisse zu verwenden.
Bootsshop.de sorgt für eine fach- und umweltgerechte Entsorgung über einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb.
Kosten der Rücksendung:
Die Übernahme der Versandkosten für die Rücksendung der Batterien und Akkus hat der private Endverbraucher zu tragen.
Abgabe an Unternehmer und die Schifffahrt
Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht den Austausch fachgerecht durchzuführen.
Batteriegesetz (BattG)
✔ Das BattG ist am 01.12.2009 in Kraft getreten. Es ist eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren. Das Gesetz schreibt u.a. verbindliche Rücknahmequoten und Grenzwerte für den Einsatz von Cadmium und Quecksilber vor.
✔ Batterien müssen mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein. Das Symbol bedeutet, dass die Batterien nicht über den normalen Haus- bzw. Restmüll entsorgt werden dürfen. Außerdem müssen Batterien, die Anteile von Schwermetallen über einem vorgegeben Schwellenwert enthalten, entsprechend gekennzeichnet sein: „Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber.
Sonderregelung für Starter- und Verbraucherbatterien
✔ Beim Verkauf von Starter- und Verbraucherbatterien ist der Verkäufer gegenüber dem Endnutzer verpflichtet ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro (inkl. MwSt.) zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der Endnutzer beim Kauf der neuen Starterbatterie dem Verkäufer eine gebrauchte Starterbatterie zurück gibt oder einen Entsorgungsnachweis vorlegt.